Unbefristetes Berufsausübungsverbot als Religionslehrer in Liechtenstein
Nach Erschöpfung der innerstaatlichen Rechtsmittel muss sich nun Pfarrer Thomas Jäger an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden. Es ist leider unumgänglich, die Entscheidung der liechtensteinischen Regierung von einer Gerichtsinstanz außerhalb von Liechtenstein überprüfen zu lassen.
Obwohl mehrfach vorgebracht und beantragt, wurde von liechtensteinischen staatlichen Einrichtungen die Einhaltung konkreter rechtstaatlicher Grundsätze weiter verweigert und das unverhältnismässige unbefristetes Berufsausübungsverbot in Bezug auf seine Lehrtätigkeit als Religionslehrer weiter aufrechterhalten. Dies, obwohl die Rechtslage in Liechtenstein hierzu eindeutig wäre und den Erlass eines unbefristeten Berufsausübungsverbots als Religionslehrer nicht zulässt.
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210520_OTS0196
Fehlurteil gegen Pfarrer Jäger aufgehoben
Dornbirn (OTS) - Am 25.08.2020 wurde in Liechtenstein gegen Pfarrer Thomas Jäger in seiner Abwesenheit ein Urteil gefällt. Er soll wissentlich über das Internet auf pornografische Darstellungen Minderjähriger zugegriffen haben. Pfarrer Jäger kann bis heute nicht nachvollziehen, warum ihm ein solcher Vorwurf gemacht wird. Nach mehr als sechs Monaten wurde nun das Fehlurteil gegen Pfarrer Jäger wegen schwerster inhaltlicher und formeller Mängel (Nichtigkeit des Verfahrens) vom Obergericht in Vaduz/Liechtenstein aufgehoben und zur neuerlichen Verhandlung an das Erstgericht zurückverwiesen.
Um zur Wahrheitsfindung beizutragen, musste er selbst auf eigene Kosten einen Sachverständigen für IT-Technik beauftragen, weil das Erstgericht in Liechtenstein sich weigerte, einen solchen beizuziehen, um nachzuweisen, wer und wann auf welche Webseiten zugegriffen hat. Doch auch diese Stellungnahme des erfahrenen Sachverständigen (siehe Gutachten) zugunsten Pfarrer Jägers hatte beim Erstgericht in Vaduz kein Gehör gefunden.
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210312_OTS0175