Liebe Gläubige unseres Erzbistums Vaduz, liebe Besucher dieser Seite
(Hl. Augustinus) - Zur Berufungsverhandlung und dem himmelschreienden Fehlurteil des Landgerichts Koblenz
In der Strafsache gegen Thomas Jäger wird hiermit gegen das am 15.12.2025 verkündete Urteil des Landgericht Koblenz
Revision
eingelegt. Zur Begründung wird vorab ausgeführt, daß aus hiesiger Sicht ein Verstoß gegen den Fair-trial-Grundsatz besteht, Der Vater der Hauptbelastungszeugin hat in der Berufungsverhandlung erstmals eingeräumt, in Liechtenstein mit einer auf die Aufarbeitung von „Missbrauchsfällen“ spezialisierten Politikerin in Kontakt getreten zu sein. Dies erklärt gewisse Auffälligkeiten des Ermittlungsverfahrens, bei dem der interessierte Betrachter den Eindruck gewinnt, daß nicht neutral ermittelt, sondern erkennbar vom Ergebnis her gedacht wurde. So wurde zunächst nach einem verschleppten Beginn des Erstangriffs (u. A. wegen mehrtägiger Respektierung von Feiertagen, sowie offensichtlich nur auf dem Papier bestehender Vertretungsregelungen) – wegen der hiesigen Sache ermittelt, sodann wegen des angeblichen Besitzes von Kinderpornografie.
Als sich abzeichnete, daß hierdurch dem Angeklagten kein Schaden zuzufügen wäre, wurde die hiesige Sache künstlich „wiederbelebt“, um schließlich als „Torso“ dankend nach Deutschland abgegeben zu werden. Daß hierbei ein ausgewachsener Leitender Oberstaatsanwalt gegenüber den liechtensteinischen Behörden nicht gemäß seinen Verpflichtungen aus § 160 Abs. 2 StPO zur Bedingung erhebt, daß von dort dann wenigsten sämtliches Beweismaterial zur hiesigen Akte gelangt, stellt bei aller Bemühung um Zurückhalten einen Justizskandal dar. Daß weiterhin die Vorsitzende der Berufungskammer die Unvollständigkeit der Akte erkennt, in Liechtenstein (gleichsam von der indolenten Staatsanwaltschaft in die Rolle eines „Liberos“ der Anklagebehörde gedrängt) nachbohrt, um an ergänzende Dokumente zu gelangen, von dort aus auf ein förmliches Rechtshilfeersuchen verwiesen wird, dieses dann aber nicht – wie es ihre vornehmste Pflicht gewesen wäre – veranlasst, sondern in einer Verkehrung der Prioritäten Gesichtspunkte der Verfahrensbeschleunigung über solche materieller Wahrheitsfindung stellt, ist der nächste mit rechtsstaatlicher Wahrheitsfindung unvereinbare Tiefpunkt. Dem hiesigen Prozessrecht ist eine Regelung fremd, wonach dann, wenn ein einzelnes oder mehrere Beweismittel seitens des erkennenden Gerichts als glaubwürdig eingestuft wird bzw. werden, man gerichtslichterseits sämtliche anderen Bemühungen um weitere Beweismittel einstellen könne bzw. schulterzuckend die Unvollständigkeit der Akte akzeptieren könne, und zwar insbesondere dann nicht, wenn man ausweislich seiner eigenen Vermerke zuvor selbst eingesehen hat, daß wesentliche Bestandteile derselben fehlen.
Schmitt-Fricke, Rechtsanwalt, 22.12.2025
Ausführungen
Zum Fehlurteil des Landgerichts Koblenz und der medialen Berichterstattung versuche ich hier in knapper Form die wesentlichen Punkte - auch für diejenigen, die sich zum ersten Mal mit dem Verfahren beschäftigen - aufzuzeigen:
An einem Tag im Oktober 2019 wurden zuständige Behörden im Fürstentum Liechtenstein über einen angeblichen sexuellen Übergriff auf ein minderjähriges Kind durch einen Priester des Erzbistums Vaduz angezeigt.
Am selben Tag wurde die Kleidung des angeblichen Opfers sichergestellt und ein Tag später nach der Vernehmung des Kindes Antrag auf Durchsuchung des Pfarrhauses gestellt.
Diese ergab, daß weder ein so genannter "Entspannungsraum", noch eine im Durchsuchungsbeschluss erwähnte "Massageliege" aufgefunden werden konnte. Auf alle in Frage kommenden möglichen Tatgegenstände (Betten, Liegen, sogar ein Campingtisch) wiesen keinerlei Spuren auf, die auf die Tat hinweisen.
Auch auf der beschlagnahmten Kleidung, geschweige denn auf der Haut und Unterwäsche des Kindes wurde nicht ein einziges DNA-Molekül eines katholischen Priesters ermittelt werden.
Infolge dieser evidenten forensischen Ergebnisse wurde das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren im Februar 2020 rechtsgültig eingestellt!
Stattdessen wurde versucht, mich wegen des angeblichen Besitzes kinderpornografischer Bilder strafrechtlich zu verfolgen, wobei sich am Ende durch ein IT-Gutachten herausstellte, daß es sich um Manipulationen auf meinem Dienstsmartphone handelte. Infolgedessen wurde ich im März 2023 vom fürstlichen Landgericht Vaduz vollumfänglich freigesprochen.
Die "Wiederaufnahme" des Verfahrens
Um aber nun nicht mit "heruntergelassenen Hosen dazustehen", wurde die Familie des Kindes - wie der Vater nunmehr in Koblenz eingestand - durch die liechtensteinische Landtagsabgeordnete Manuela Haldner-Schierscher und den deutschen Journalisten Raphael Rauch bedrängt, das Verfahren gegen ihren Willen wieder aufzunehmen.
Da es natürlich keine neuen Ansätze gab, die Wiederaufnahme eines rechtsgültig eingestellten Verfahrens zu rechtfertigen, gestaltete die Staatsanwaltschaft in Vaduz die Sache so, daß der Familie der Beschluss der Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Juni 2025 zweieinhalb Jahre nachdem ich informiert wurde, zugestellt bekam, und man daraufhin Einspruch einlegen hiergegen sollte! Mittels dieser juristischen - gegen des Grundsatz "ne bis in idem" verstoßenden - Gaunermethode konnte schließlich dann doch noch ein Verfahren im Liechtenstein eröffnet werden.
Selbstverständlich verweigerte ich die Teilnahme an jeglicher Verhandlung bei dieser liechtensteinischen Justizmafia und verlangte die Übertragung des Verfahrens an deutsche Behörden.
Die Rolle der Staatsanwaltschaft Koblenz und der deutschen Gerichte
Die Staatsanwaltschaft Koblenz forderte im Oktober 2023 die Verfahrensakte aus Liechtenstein an, worauf sie weniger als 10% der Dokumente aus dem Akt übergestellt bekam. Sogar das Landgericht Koblenz forderte im Juni 2025 nochmals weitere Teile des Aktes aus dem Fürstentum Liechtenstein an - vor allem, warum überhaupt das Ermittlungsverfahren im Februar 2020 eingestellt wurde!?
Die liechtensteinische Staatsanwaltschaft antwortete hierauf, daß es für sie keinerlei Begründungen bedürfe, Verfahren einzustellen oder wiederaufzunehmen...
Dies bedeutet, die Gesamtaktenlage lag weder der Staatsanwaltschaft noch einem der mit der Sache vertrauten deutschen Gerichte zum Zeitpunkt der Verhandlungen und des jetzigen Urteils vor!
NIEMALS hätte ein derartiger, von eminenten rechtsstaatswidrigen Verfehlungen durchsetzter Prozeß vor deutschen Gerichten eröffnet werden dürfen!
Es ist doch klar, daß die liechtensteinischen Behörden die mich entlastenden Teile des Akts, wie die forensischen Ergebnisse der Hausdurchsuchung (hier fehlte das gesamte Protokoll) und der labortechnischen Untersuchungen der angeblichen "Tatwerkzeuge" (Liegen, Bürste) aussortierten. um sich nicht selbst zu belasten bzw. Ermittlungsfehler einzugestehen.
Hier hat sich die rheinland-pfälzische Justiz zum Büttel eines nach Gutsherrenart agierenden Zwergstaates gemacht, verkommen zu einer juristischen Muppets-Show, der es wichtiger ist, einen katholischen Priester den Garaus zu machen, denn rechtsstaatliche Grundsätze zu beachten!
Übersenden Sie gerne unserem Juristenteam Ihre Ansichten und Überlegungen zum Verfahren und dem Urteil:
Entweder an die Kanzlei von Dr. Schäfer
oder an Herrn Neumann von Jurawatch e.V.
Senden Sie den Link meiner Webseite auch an alle Menschen, die uns hierin unterstützen können.
Unser Ziel, aus dem Fürstentum endlich einen Rechtsstaat zu machen, setzt bekannte Punkte voraus:
- Ernennung von Richtern aus dem deutschsprachigen Ausland, die keine familiäre oder wirtschaftliche Beziehung zum FL haben (analog wie im Fürstentum Monaco);
- Polizeilische und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen in Strafrechtssachen (Treuhänder- und Stiftungsplänkeleien sind damit nicht gemeint) werden durch schweizerische oder österreichische Behörden durchgeführt (analog dem Kleinstaat San Marino);
- Staatsanwälte werden vom Volk gewählt (analog den Vereinigten Staaten von Amerika) und die Politik ist der Staatanwaltschaft nicht mehr weisungsbefugt.
Liebe Gläubige unseres Erzbistums
Liebe Gläubige! Liebe Freunde unserer liechtensteinischen Kirche!
Gottseidank konnte letztendlich ein Gutachten durch Sachverständige der Firma FastDetect, München erstellt werden und uns im Januar 2023 – im vierten Jahr (!) nach unserer Beantragung – angefertigt werden. (Leider kann das Gutachten aufgrund Urheberrechte und geheimer Auswertungsverfahren nicht vollständig angezeigt und zum Herunterladen auf dieser Webseite angeboten werden.)
Ein Beweis für die Annahme eines IT-Angriffs ergibt sich daraus, das sich eine Videosequenz, die zwar strafrechtlich keinerlei Relevanz für die Anschuldigungen hat, aber trotzdem im Verfahren als Indiz gegen mich verwendet wurde, unter folgender Ordneradresse abgelegt war: „USERDAT (ExtX)/Root / data / com.hatsapp/ database/ msgstore.db/“ (GA Seite 6)
Jeder auch nur halbwegs mit IT-Forensik betrauter Techniker sieht sofort, dass es sich um einen Ordner handelt, in dem Anhänge von empfangenen WhatsApp-Nachrichten gespeichert werden.
Die Begebenheit wird vielen Computer- oder Smartphone- Nutzern nicht unbekannt sein: Man empfängt auf seinen sozialen Medium, welches auf dem IT-Gerät installiert ist (bspw. Facebook, Instagramm oder wie hier eben WhatsApp) oder auch in seinem e-Mail-Postfach eine Nachricht mit einem Anhang: Bei WhatsApp erscheint der Anhang, hier ein Video erst unscharf und man kann nicht auf den Inhalt schliessen. Durch ein Drücken auf das unscharfe Bild, wird der Anhang heruntergeladen und man kann sich diesen anschauen. Empört über den Inhalt den man jetzt zu Gesicht bekommt, wird die Nachricht sofort gelöscht. Was aber eher unbekannt ist: der Anhang der gelöschten Nachricht wird nicht mitgelöscht, sondern verbleibt in dem oben genannten Systemordner!
Höchst bedeutsam in diesem Fall ist, dass die Datei von dort weder an einen anderen Speicherort (z.B. persönlicher Ordner) bewegt, kopiert oder jemals nach dem Herunterladen aufgerufen wurde!
Wer will einen Priester durch die Zusendung solcher Anhänge WhatsApp-Nachrichten diskreditieren!
Liebe Gläubige!
Der eigentliche Skandal in diesem Verfahren ist uns allen offensichtlich: Anstatt zu ermitteln, von wem diese Nachricht mit Anhang gesendet wurde, verwenden die Behörden im Verfahren die Datei, um den Angeklagten damit zu belasten.
Eine komplette Verdrehung der Tatsachen und man reibt sich verwundert die Augen über die hetzerische Energie, die wieder einmal gegen Christus, seine Kirche und deren Vertreter aufgewendet wurde!
Doch damit nicht genug!
Eine weitere Erkenntnis des Gutachtens ist, dass „keine […] relevanten Darstellungen oder Darstellungen mit pornographischen Inhalten, insbesondere keine mit pornographischen Inhalten Minderjähriger festgestellt [wurden]“ (GA Seite 6).
Wie konnte es dann aber sein, dass mir dutzende Seiten von Lichtbildern mit pornographischen Inhalten vorgelegt wurden?
Bei diesen Lichtbildern handelt es sich um Inhalte von Webseiten, die über den Browser (hier Android) lediglich aufgerufen wurden. Wichtig ist hier die Aussage: „Zum aktuellen Zeitpunkt kann keine Aussage zum einstdargestellten Inhalt der jeweiligen Webseite gemacht werden, da die Inhalte der Webseite sich verändern können.“ (GA Seite 8)
Im Klartext: Die Lichtbildern mit den despektierlichen Inhalten wurden im Dezember 2019, mehrere Wochen nach der Beschlagnahme des Smartphone durch einen Angestellten der Landespolizei aufgerufen. Diese Fotos befinden sich in dieser Art lediglich auf einem Speicherplatz eines Computers in der Landespolizeistelle, aber nicht auf dem untersuchten Smartphone, was der IT-Forensiker der Landespolizei ja auch schon in der Schlussverhandlung eingestanden hatte (siehe Protokoll der Schlussverhandlung auf dieser Webseite!).
In meinem Land läge damit ein Verstoss gegen §263 StGB vor, der Vortäuschung falscher Tatsachen:
„Die Täuschung kann durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder durch Entstellung wahrer Tatsachen oder durch Unterdrückung wahrer Tatsachen begangen werden.“
Dieser Verstoss ist vor allem fatal, weil nicht nur den am Verfahren beteiligten Personen, sondern auch unbeteiligten Dritten Zugang zu den Verfahrensakten gewährt wurde, und diese annehmen mussten, es handle sich um physisch auf dem Datenträger gespeicherte Bilder. Mehrmals wurde von uns auf diesen Sachverhalt hingewiesen, und ein Antrag auf Sperrung der Verfahrensakten gestellt. Allerdings macht das Verhalten der Verantwortlichen des liechtensteinischen Justizsystems hier eher den Anschein, dass man bewusst möglichst vielen Unbeteiligten den Zugang zu diesen – nicht physisch vorhandenen aber kompromittierenden – Bildern erlauben wollte. Wir sind erstaunt, dass am Ende nicht noch der FC Vaduz oder der Triesenberger Trachtenverein Zugang zu solch sensiblen, personenbezogenen und von juristischen Laien nicht interpretierbaren Daten gewährt wurde.
Der Gutachter von FastDetect beschreibt dieses Verhalten in entlarvender Weise wie folgt: „Die Vorgehensweise […] durch die liechtensteinische Landespolizei ist nachvollziehbar, jedoch entspricht die Art der Beweissicherung der Webseiteninhalte am […]. Dezember 2019 nach Einschätzung des Sachverständigen nicht einer gerichtsfesten Dokumentation zum Beweis, dass ein Aufruf pornographischer Darstellungen Minderjähriger durch den Beschuldigten stattgefunden hat.“ (GA Seite 15)
Das ist mehr, als ein neutraler Sachverständiger, der zudem von unseren Gegnern beauftragt wurde, zu sagen in der Lage ist! Ein Ausweis des Versagens und ein Beweis der Bösartigkeit, mit der gegen Jesus Christus, seine Diener und seine gesamte Kirche vorgegangen wird.
Ich danke allen Gläubigen, die mir in dieser Zeit durch Gebet und finanzieller Zuwendung zur Seite standen und auch weiterhin zur Christus und seiner Kirche stehen werden.
Gemeinsam dürfen wir nun auf ein baldiges Ende dieses aufreibenden und für einen Rechtsstaat äusserst ungewöhnlichen Verfahrens hoffen.
Ihr Pfarrer
Thomas Jäger
Spenden per PayPal ab sofort wieder möglich!
Liebe Gläubige, liebe Besucher meiner Webseite,
die Sperrung meines PayPal-Kontos auf Betreiben der liechtensteinischen Justizbehörden hat einer Überprüfung nicht standhalten können.
Gescheitert ist damit der perfide Versuch des sogenannten Debankings, d.h. des Abschneidens von Ihren Unterstützungsgeldern im nunmehr fünf Jahre dauernden Kampf gegen das Unrecht und für Rechtstaatlichkeit im Fürstentum Liechtenstein!
Ein herzliches Vergelt´s Gott für Ihre Spende wünscht Ihnen
Ihr Pfarrer Thomas Jäger
Ihre Spende bitte an
Pfr. Thomas Jäger
IBAN: DE64 5739 1800 0020 7701 04
BIC: GENODE51WW1
Presse
Presse
Pressemitteilung zur Verhandlungssache
Seit nunmehr über vier Jahren werde ich als katholischer Priester von der liechtensteinischen Justiz aufgrund unterschiedlichster Vorwürfe, darunter sogar – man kann es sich nicht ausdenken – Rassenhass (Verstoß gegen StGB § 283) terrorisiert.
Zu dem Prozess am 14. Dezember in Vaduz wurde ich nicht ordentlich geladen. Die Zustellung ist nicht korrekt erfolgt, da diese über den diplomatischen Weg über das Außenamt und die deutsche Botschaft in Bern hätte geführt werden.
Doch ist die mangelhafte Zustellung in diesem Verfahren nur ein Problem und ein weiterer Stein, der die unsägliche Vorgangsweise der Justiz in Liechtenstein charakterisiert. Viel deutlicher zeigt sich dies
- in der Anklageerhebung, wie diese erfolgte, obwohl das Verfahren gegen mich bereits im Februar 2020 rechtskräftig eingestellt wurde,
- wie mit meinem Antrag an den Fürsten bezüglich der Niederschlagung des Verfahrens umgegangen wird,
- wie eine Verhandlung anberaumt wird, ohne dass die Zeugnisfähigkeit des angeblichen Opfers sachverständig festgestellt wird (was eigentlich bei Minderjährigen Standard ist)
- wie Akten ohne jeden Manipulationsschutz geführt werden,
- nur teilweise die Akten aus den Vorverfahren beigezogen werden,
- wo DNA-Spurenauswertungsberichte und rechtsmedizinische Protokolle unbekannt verschollen sind (jedenfalls nicht in der aktuellen Strafakte enthalten sind).
In einem „normalen“, d.h. rechtsstaatlichen Verfahren in Deutschland, Österreich oder der Schweiz wäre das Ergebnis rasch vorhersagbar, ja es hätte gar keine Anklageerhebung gegeben.
Doch leider ist es im Fürstentum nicht mehr garantiert, dass hier unter anderem nach dem uralten Strafrechtsgrundsatz „Ne bis in idem“ Recht gesprochen wird.
Die Argumentation des Obergerichtes bezüglich der Zulassung der Anklage ist rechtsstaatlich dermaßen falsch war, dass man sich jeder Jurist in und außerhalb Liechtensteins fremdschämen muss. Vom Staatsgerichtshof und dessen „neuer“ Rechtsprechung gar nicht zu sprechen.
Man kann davon ausgehen, dass das Verfahren auf Kurz oder Lang an die deutsche Staatsanwaltschaft übergeben wird, die bereits alle relevanten Akten für ein Vorprüfverfahren von der Justiz in Liechtenstein angefordert hat. Ich habe den deutschen Justizbehörden bereits uneingeschränkte Kooperation zugesagt, um auch die Verfehlungen der liechtensteinischen Gerichte und Behörden einer Instanz außerhalb deren Landesgrenzen zu offenbaren.