Liebe Gläubige unseres Erzbistums Vaduz, liebe Besucher
(Hl. Augustinus) - Zur Gerichtsverhandlung am 26. März 2025 am Amtsgericht Montabaur
Für mich war es nach mehr als fünf Jahren juristischer Auseinandersetzung mit den liechtensteinischen und zuletzt deutschen Justizbehörden überhaupt das erste Mal, in einer Gerichtsverhandlung als Angeklagter zu erscheinen. Allein das ist ja schon die ein oder andere Überlegung wert!
Nach Eröffnung, Verlesung der Anklage und meiner Stellungnahme wurde dann die Befragung des angeblichen Opfers bei Ausschluss der Öffentlichkeit durch den vorsitzenden Richter durchgeführt. Danach erfolgt die Einvernahme des Vaters und nach der Mittagspause als letzte noch die Einvernahme der damals ermittelnden Kommissarin Notburga W.
Anschliessend schaute man sich die Videoaufnahme der Einvernahme des angeblichen Opfers bei der Landespolizei Liechtenstein vom 25. Oktober 2019, ein Tag nach dem angeblichen Übergriff.
Die Verhandlung wurde um die „Opferrolle“ des Kinds aufgebaut: Anwesende sollten ein kleines Mädchen sehen, daß von Personen der Justiz befragt wurde, mal schüchtern mal aufgeweckt erschien und seinen Teddy an sich drückte. Was es aussagte, brauchte gar keine Rolle zu spielen. Deshalb war der Ton auch nicht wirklich wichtig, der aus angeblich technischen Gründen kaum vom Publikum zu vernehmen war. Man setzte „auf Bilder“ und Emotion.
Allein aus diesem Grund hätte es auf alle Fälle einen zweiten späteren Verhandlungstag gebraucht. Die Hinweise von RA Schmitt-Fricke auf die verschiedenen Widersprüchlichkeiten, ja sogar auf eine plötzlich von Kommissarin W. aus der Tasche gezogenen gemalten Bildes zu der angebliche Massagebürste, die etwas vollkommen anderes zeigte wie das Bild aus der kontradiktorischen Einvernahme einige Monate später, spielten nicht nur keine Rolle für die Bewertung der Aussagen. Im Gegenteil zeigten sie gar – wie der Oberstaatsanwalt darlegte – gerade die Glaubwürdigkeit des Kindes. Wäre die Aussagen nicht widersprüchlich, würde dies ungefragt als selbstverständlich Glaubwürdigkeit angenommen.
Sagen wir es geraderaus: Im Gerichtsaal in Montabaur wurde ein "juristischer Ponyhof“ aufgebaut: das kleine Mädchen spielte den Mittelpunkt, der böse schwarze Wolf saß daneben in der Figur des übergriffigen katholischen Priesters. Damit warder Ausgang schon vorhersehbar gewesen.
In zukünftigen Prozessen – ja, generell bei (Video-)Aussagen von Kindern vor Gericht – darf diese Szenerie nie wieder derart aufgebaut werden! Auf diese Art und Weise wird psychologisch mit den Gefühlen der Anwesenden gespielt, explizit seien hier die Laienschöffen genannt. Zu verlesen wären lediglich die schriftlich vorliegenden Aussagen. Dadurch kämen auch die ganzen Widersprüchlichkeiten auch deutlicher zum Vorschein.
Ebenfalls in diese Richtung gingen die ständigen Bemerkungen des vorsitzenden Richters vor versammelter Mannschaft, wie tapfer das Mädchen sei; daß Sie sich entschied den weiten Weg aus Liechtenstein auf sich zu nehmen; daß Sie sich der Sache nochmals stellt. Sie hätte ja nicht kommen müssen. Ist sowas nicht schon Befangenheit?
Der spätere Beweisantrag von RA Schmitt-Fricke zur Erstellung eines Glaubwürdigkeitsgutachten hatte absolute Berechtigung. Dieser wurde ja mit der Begründung abgeschmettert, man konnte sich sehr gut in der Verhandlung selbst ein fundiertes Bild der Glaubwürdigkeit machen! Da es für alle deutschen Beteiligten aber eine Erstbegegnung – und eine inszenierte dazu – war, ist dieses Bild aber weder fundiert noch objektiv, sondern hätte sich mindestens über einige Tage erst einmal „legen müssen“.
Eine weiterer kritischer Punkt in der Verhandlung war der Umgang mit dem Verfahren wegen angeblichen Besitzes kinderpornografischer Bilder auf dem Diensthandy. Zwar wurde vom Richter immer wieder gesagt, daß dies auszublenden sei, da bereits in Liechtenstein ein Freispruch auf Basis eines IT-forensischen Gutachtens erfolgte, welches dann Manipulationen aufzeigen konnte. Das hinderte aber weder die Anklage noch die Zeugin W. immer wieder darauf zurückzukommen.
Ebenfalls ein Kritikpunkt ist die Abkehr von einem zweiten Verhandlungstag, nachdem ein Laienschöffe mitteilte am 1. April, der schon vom Richter mit RA Schmitt-Fricke und der Nebenklage abgestimmt war, nicht teilnehmen zu können. Im Nachhinein klar, denn sonst hätte die ganze „Ponyhof-Show“ um das angebliche Opferkind nicht den benötigten Effekt bekommen. Mehrere Minuten spielte man Theater und suchte nach einem neuen Termin, fand aber keinen, worauf der Richter meinte, es wäre ja auch gut heute zu einem Ende zu gelangen, obwohl er dann in der Urteilsbegründung schon wieder wusste, daß die Sache weitergehen wird.
Ein Begriff, der immer wieder fiel, war „Kerngeschehen“. Dieses war ja aus der Aussage des angeblichen Opfers herauszuhören. Meiner Meinung gehören aber auch zum Kerngeschehen solche Gegenstände wie eine angebliche Massageliege und eine dazu passende Bürste, worüber man dann auch sprach, deren Beschaffenheit sowie Existenz oder Nichtexistenz aber letztendlich gleich sei. Kommissarin W. gab ja in ihrer Zeugenbefragung an, daß die Kleidung des Kindes sichergestellt wurde...
Weiter?
Es gab erstmal keine Veranlassung eine forensische Untersuchung einzuleiten...
Und als nach drei Monate die Einstellung des Verfahrens in Liechtenstein erfolgt war, brauchte es weitere Ermittlung von DNA-Spuren nicht mehr und der Sack mit der Kleidung wanderte in die Asservatenkammern, wo diese auch noch heute liegt, wenn sie nicht vergammelt ist...
Wer soll das glauben? Ist es nicht so, daß selbstverständlich forensische Laboruntersuchungen durchgeführt wurden, die zu dem Ergebnis führten das nicht ein DNA-Molekül gefunden wurden und DAS dazu führte, das Verfahren einzustellen?! Und erklärt dies nicht etwa die unzähligen fehlenden Blätter in der Verfahrensakte?
Wenn ein Tag nach der angeblichen Tat, die Einvernahme des angeblichen Opfers durchgeführt wurde, in der ja eine Bürste und Liege erwähnt wurden, dann hätte die sofortige Durchsuchung des Pfarrhauses als angeblichen Tatort stattzufinden. Damit wäre es auch unnötig, über angeblich „entsorgte Doppelbetten“ oder Massagegeräte in der Verhandlung zu reden, wie es dann der Oberstaatsanwalt tat. Clevererweise fand diese Hausdurchsuchung erst zweieinhalb Wochen später statt, was der vorsitzende Richter sogar noch mit der Bemerkung „zeitnah“ versah. So sind die Suche nach Tatwerkzeugen und damit einhergehenden DNA-Spuren bei vermuteten sexuellen Übergriffen durch Priester nach erst 20 Tagen für die deutsche Justiz also „zeitnah“ – naja gehen ja sonst im Schnitt 20-30 Jahre bei solchen Fällen ins Land, da braucht man sich dann eh nicht mehr mit so Kleinigkeiten wir Spurenauswertung zu beschäftigen und kann gleich den Pfarrer schuldig sprechen. Wozu gibt es dann überhaupt die forensischen Wissenschaften?
Bis jetzt war nur mein Vertrauen in die liechtensteinische Justiz dahin, jetzt fängt auch noch bei uns an, dieses Vertrauen zu zerstören!
Diese Verfahrenseinstellung durch die liechtensteinische Staatsanwaltschaft damals vor fünf Jahren erfolgte ja nicht aufgrund guter Beziehungen zwischen Poltitk und Erzbistum, aufgrund mangelnder Beweise oder weil der Staatsanwalt so ein frommer Katholik gewesen wäre, sondern einzig und allein aufgrund forensischer Evidenz!
Das heißt, die Spurenlage nach dem angeblichen Übergriff offenbarte, dass kein einziges DNA-Molekül, kein Hautschuppen, kein Haar dort zu finden war, wo es nicht hingehörte!
Trotzdem wird nunmehr seit fünf Jahren mit rechtswidrigsten Winkelzügen versucht, einen katholischen Priester auf "Teufel komm raus" zu verleumden.
Damit diesem Treiben des liechtensteinischen Justizapparats ein für alle mal ein Ende gesetzt werden kann, benötigen wir die Hilfe der Bürger des Fürstentums, die ebenfalls schon ihre "Erfahrungen" mit dem dortigen Justizsystem gemacht haben. Übersenden Sie unserem Juristenteam diese, damit wir erstmals vor einem deutschen Gericht die mangelnde Rechtsstaatlichkeit Liechtensteins darlegen können:
Entweder an die Kanzlei von Dr. Schäfer
oder an Herrn Neumann von Jurawatch e.V.
Senden Sie den Link meiner Webseite auch an alle Menschen, die uns hierin unterstützen können.
Unser Ziel, aus dem Fürstentum endlich einen Rechtsstaat zu machen, setzt bekannte Punkte voraus:
- Ernennung von Richtern aus dem deutschsprachigen Ausland, die keine familiäre oder wirtschaftliche Beziehung zum FL haben (analog wie im Fürstentum Monaco);
- Polizeilische und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen in Strafrechtssachen (Treuhänder- und Stiftungsplänkeleien sind damit nicht gemeint) werden durch schweizerische oder österreichische Behörden durchgeführt (analog dem Kleinstaat San Marino);
- Staatsanwälte werden vom Volk gewählt (analog den Vereinigten Staaten von Amerika) und die Politik ist der Staatanwaltschaft nicht mehr weisungesbefugt.
Liebe Gläubige unseres Erzbistums
Liebe Gläubige!
Was ist hier passiert? Wieso wird ein Gutachten nicht angefertigt? Welche Bedenken hatte der Sachverständige in Deutschland, das Gutachten nicht fertigzustellen, obwohl er bereits mit der Begutachtung begonnen hatte, wie seine Nachricht vom Januar 2022 zeigt?
Die Antwort hierauf muss als erschütternd für das liechtensteinische Justizsystem angesehen werden:
Nachdem der IT-Sachverständige wohl erkannt hatte, mit welchen Manipulationen die liechtensteinischen Behörden gearbeitet hatten, brach er sämtliche Kommunikation mit dem Landgericht und den liechtensteinischen Ämtern ab, um nicht selbst in Deutschland wegen Beihilfe zum Straftatbestand des § 263 StGB „Vorspiegelung falscher Tatsachen“ belangt zu werden.
Liebe Gläubige! Liebe Freunde unserer liechtensteinischen Kirche!
Gottseidank konnte letztendlich ein Gutachten durch Sachverständige der Firma FastDetect, München erstellt werden und uns im Januar 2023 – im vierten Jahr (!) nach unserer Beantragung – angefertigt werden. (Leider kann das Gutachten aufgrund Urheberrechte und geheimer Auswertungsverfahren nicht vollständig angezeigt und zum Herunterladen auf dieser Webseite angeboten werden.)
Ein Beweis für die Annahme eines IT-Angriffs ergibt sich daraus, das sich eine Videosequenz, die zwar strafrechtlich keinerlei Relevanz für die Anschuldigungen hat, aber trotzdem im Verfahren als Indiz gegen mich verwendet wurde, unter folgender Ordneradresse abgelegt war: „USERDAT (ExtX)/Root / data / com.hatsapp/ database/ msgstore.db/“ (GA Seite 6)
Jeder auch nur halbwegs mit IT-Forensik betrauter Techniker sieht sofort, dass es sich um einen Ordner handelt, in dem Anhänge von empfangenen WhatsApp-Nachrichten gespeichert werden.
Die Begebenheit wird vielen Computer- oder Smartphone- Nutzern nicht unbekannt sein: Man empfängt auf seinen sozialen Medium, welches auf dem IT-Gerät installiert ist (bspw. Facebook, Instagramm oder wie hier eben WhatsApp) oder auch in seinem e-Mail-Postfach eine Nachricht mit einem Anhang: Bei WhatsApp erscheint der Anhang, hier ein Video erst unscharf und man kann nicht auf den Inhalt schliessen. Durch ein Drücken auf das unscharfe Bild, wird der Anhang heruntergeladen und man kann sich diesen anschauen. Empört über den Inhalt den man jetzt zu Gesicht bekommt, wird die Nachricht sofort gelöscht. Was aber eher unbekannt ist: der Anhang der gelöschten Nachricht wird nicht mitgelöscht, sondern verbleibt in dem oben genannten Systemordner!
Höchst bedeutsam in diesem Fall ist, dass die Datei von dort weder an einen anderen Speicherort (z.B. persönlicher Ordner) bewegt, kopiert oder jemals nach dem Herunterladen aufgerufen wurde!
Wer will einen Priester durch die Zusendung solcher Anhänge WhatsApp-Nachrichten diskreditieren!
Liebe Gläubige!
Der eigentliche Skandal in diesem Verfahren ist uns allen offensichtlich: Anstatt zu ermitteln, von wem diese Nachricht mit Anhang gesendet wurde, verwenden die Behörden im Verfahren die Datei, um den Angeklagten damit zu belasten.
Eine komplette Verdrehung der Tatsachen und man reibt sich verwundert die Augen über die hetzerische Energie, die wieder einmal gegen Christus, seine Kirche und deren Vertreter aufgewendet wurde!
Doch damit nicht genug!
Eine weitere Erkenntnis des Gutachtens ist, dass „keine […] relevanten Darstellungen oder Darstellungen mit pornographischen Inhalten, insbesondere keine mit pornographischen Inhalten Minderjähriger festgestellt [wurden]“ (GA Seite 6).
Wie konnte es dann aber sein, dass mir dutzende Seiten von Lichtbildern mit pornographischen Inhalten vorgelegt wurden?
Bei diesen Lichtbildern handelt es sich um Inhalte von Webseiten, die über den Browser (hier Android) lediglich aufgerufen wurden. Wichtig ist hier die Aussage: „Zum aktuellen Zeitpunkt kann keine Aussage zum einstdargestellten Inhalt der jeweiligen Webseite gemacht werden, da die Inhalte der Webseite sich verändern können.“ (GA Seite 8)
Im Klartext: Die Lichtbildern mit den despektierlichen Inhalten wurden im Dezember 2019, mehrere Wochen nach der Beschlagnahme des Smartphone durch einen Angestellten der Landespolizei aufgerufen. Diese Fotos befinden sich in dieser Art lediglich auf einem Speicherplatz eines Computers in der Landespolizeistelle, aber nicht auf dem untersuchten Smartphone, was der IT-Forensiker der Landespolizei ja auch schon in der Schlussverhandlung eingestanden hatte (siehe Protokoll der Schlussverhandlung auf dieser Webseite!).
In meinem Land läge damit ein Verstoss gegen §263 StGB vor, der Vortäuschung falscher Tatsachen:
„Die Täuschung kann durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder durch Entstellung wahrer Tatsachen oder durch Unterdrückung wahrer Tatsachen begangen werden.“
Dieser Verstoss ist vor allem fatal, weil nicht nur den am Verfahren beteiligten Personen, sondern auch unbeteiligten Dritten Zugang zu den Verfahrensakten gewährt wurde, und diese annehmen mussten, es handle sich um physisch auf dem Datenträger gespeicherte Bilder. Mehrmals wurde von uns auf diesen Sachverhalt hingewiesen, und ein Antrag auf Sperrung der Verfahrensakten gestellt. Allerdings macht das Verhalten der Verantwortlichen des liechtensteinischen Justizsystems hier eher den Anschein, dass man bewusst möglichst vielen Unbeteiligten den Zugang zu diesen – nicht physisch vorhandenen aber kompromittierenden – Bildern erlauben wollte. Wir sind erstaunt, dass am Ende nicht noch der FC Vaduz oder der Triesenberger Trachtenverein Zugang zu solch sensiblen, personenbezogenen und von juristischen Laien nicht interpretierbaren Daten gewährt wurde.
Der Gutachter von FastDetect beschreibt dieses Verhalten in entlarvender Weise wie folgt: „Die Vorgehensweise […] durch die liechtensteinische Landespolizei ist nachvollziehbar, jedoch entspricht die Art der Beweissicherung der Webseiteninhalte am […]. Dezember 2019 nach Einschätzung des Sachverständigen nicht einer gerichtsfesten Dokumentation zum Beweis, dass ein Aufruf pornographischer Darstellungen Minderjähriger durch den Beschuldigten stattgefunden hat.“ (GA Seite 15)
Das ist mehr, als ein neutraler Sachverständiger, der zudem von unseren Gegnern beauftragt wurde, zu sagen in der Lage ist! Ein Ausweis des Versagens und ein Beweis der Bösartigkeit, mit der gegen Jesus Christus, seine Diener und seine gesamte Kirche vorgegangen wird.
Ich danke allen Gläubigen, die mir in dieser Zeit durch Gebet und finanzieller Zuwendung zur Seite standen und auch weiterhin zur Christus und seiner Kirche stehen werden.
Gemeinsam dürfen wir nun auf ein baldiges Ende dieses aufreibenden und für einen Rechtsstaat äusserst ungewöhnlichen Verfahrens hoffen.
Ihr Pfarrer
Thomas Jäger
Spenden per PayPal ab sofort wieder möglich!
Liebe Gläubige, liebe Besucher meiner Webseite,
die Sperrung meines PayPal-Kontos auf Betreiben der liechtensteinischen Justizbehörden hat einer Überprüfung nicht standhalten können.
Gescheitert ist damit der perfide Versuch des sogenannten Debankings, d.h. des Abschneidens von Ihren Unterstützungsgeldern im nunmehr fünf Jahre dauernden Kampf gegen das Unrecht und für Rechtstaatlichkeit im Fürstentum Liechtenstein!
Ein herzliches Vergelt´s Gott für Ihre Spende wünscht Ihnen
Ihr Pfarrer Thomas Jäger
Ihre Spende bitte an
Pfr. Thomas Jäger
IBAN: DE64 5739 1800 0020 7701 04
BIC: GENODE51WW1
Presse
Presse
Pressemitteilung zur Verhandlungssache
Seit nunmehr über vier Jahren werde ich als katholischer Priester von der liechtensteinischen Justiz aufgrund unterschiedlichster Vorwürfe, darunter sogar – man kann es sich nicht ausdenken – Rassenhass (Verstoß gegen StGB § 283) terrorisiert.
Zu dem Prozess am 14. Dezember in Vaduz wurde ich nicht ordentlich geladen. Die Zustellung ist nicht korrekt erfolgt, da diese über den diplomatischen Weg über das Außenamt und die deutsche Botschaft in Bern hätte geführt werden.
Doch ist die mangelhafte Zustellung in diesem Verfahren nur ein Problem und ein weiterer Stein, der die unsägliche Vorgangsweise der Justiz in Liechtenstein charakterisiert. Viel deutlicher zeigt sich dies
- in der Anklageerhebung, wie diese erfolgte, obwohl das Verfahren gegen mich bereits im Februar 2020 rechtskräftig eingestellt wurde,
- wie mit meinem Antrag an den Fürsten bezüglich der Niederschlagung des Verfahrens umgegangen wird,
- wie eine Verhandlung anberaumt wird, ohne dass die Zeugnisfähigkeit des angeblichen Opfers sachverständig festgestellt wird (was eigentlich bei Minderjährigen Standard ist)
- wie Akten ohne jeden Manipulationsschutz geführt werden,
- nur teilweise die Akten aus den Vorverfahren beigezogen werden,
- wo DNA-Spurenauswertungsberichte und rechtsmedizinische Protokolle unbekannt verschollen sind (jedenfalls nicht in der aktuellen Strafakte enthalten sind).
In einem „normalen“, d.h. rechtsstaatlichen Verfahren in Deutschland, Österreich oder der Schweiz wäre das Ergebnis rasch vorhersagbar, ja es hätte gar keine Anklageerhebung gegeben.
Doch leider ist es im Fürstentum nicht mehr garantiert, dass hier unter anderem nach dem uralten Strafrechtsgrundsatz „Ne bis in idem“ Recht gesprochen wird.
Die Argumentation des Obergerichtes bezüglich der Zulassung der Anklage ist rechtsstaatlich dermaßen falsch war, dass man sich jeder Jurist in und außerhalb Liechtensteins fremdschämen muss. Vom Staatsgerichtshof und dessen „neuer“ Rechtsprechung gar nicht zu sprechen.
Man kann davon ausgehen, dass das Verfahren auf Kurz oder Lang an die deutsche Staatsanwaltschaft übergeben wird, die bereits alle relevanten Akten für ein Vorprüfverfahren von der Justiz in Liechtenstein angefordert hat. Ich habe den deutschen Justizbehörden bereits uneingeschränkte Kooperation zugesagt, um auch die Verfehlungen der liechtensteinischen Gerichte und Behörden einer Instanz außerhalb deren Landesgrenzen zu offenbaren.